5
Jan
2009
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Textrezepte 48 – Schreibfehler

Foll valsch: Häufige Fehler oder Unsicherheiten (1)

Foll valsch: AGBs

Die Abkürzung AGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen steht bereits im Plural. Das Plural-S ist überflüssig. Korrekt: Details entnehmen Sie unseren AGB. Das Gleiche gilt für: FAQ, LKW etc.

Foll valsch: Bestmöglichst

Der Superlativ (die Steigerungsform) ist bereits im Wortteil „best“ enthalten (gut-besser-am besten). Deshalb kann das Wort nicht nochmals gesteigert werden. Korrekt: bestmöglich.

 

Foll valsch: Billiard / Brilliant

Korrekte Schreibweise: Billard / Brillant

 

Foll valsch: Diesen Jahres

Die Demonstrativpronomen dieser, diese, dieses werden immer stark gebeugt. Es heisst also im Genitiv: im Februar dieses Jahres.

 

Foll valsch: Email, email, e-mail

Die korrekte Schreibweise ist: E-Mail. Das Wort ist zudem weiblich, also die E-Mail. In Süddeutschland, Österreich und der Schweiz schreibt man oft auch „das E-Mail“.

 

Foll valsch: Herzlich Willkommen!

Hier schreibt man „willkommen“ klein, da es sich um ein Adjektiv handelt. Gross geschrieben es in diesem Satz: Man bereitete mir ein herzliches Willkommen (DAS Willkommen = Substantiv).

 

Foll valsch: Preis- Leistungsverhältnis

Das Wort muss mit zwei Bindestrichen geschrieben werden. Sonst ist nicht klar, dass die beiden Bestandteile „Preis“ und „Leistung“ im gleichen Bezug zum Grundwort „Verhältnis“ stehen. Also: Preis-Leistungs-Verhältnis.

 

Foll valsch: Von 8 – 10 Uhr

Bei der Zeitraumbegrenzung von … bis … darf man das Wort „bis“ nicht durch einen Strich ersetzen. Korrekt: von 8 bis 10 Uhr.

 

Foll valsch: zu Gute

Die Fügung zugute ist ein Adverb und wird immer klein und in einem Wort geschrieben. Also: Der Erlös kommt Kindern zugute.

 

Foll valsch: zur Zeit

Gemäss der neuen Rechtschreibung schreibt man das Adverb zurzeit (für: momentan, jetzt, im Augenblick) klein und zusammen.

 

Foll valsch:

Die Anredepronomen der Höflichkeitsform „Sie“ und die besitzanzeigende Fürwörter „Ihr“ „Ihnen“ schreibt man gross. Lediglich bei der vertraulichen Anrede „du“ bzw. „ihr“ ist die Gross- oder Kleinschreibung ist fakultativ.